Monatsarchiv September 2017

VonHeizungsservice Luxig

Abschaffung der nachträglichen Antragstellung in der BAFA-Basisförderung

Aktuelle Info der WOLF GmbH

 

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen

Diese Neuregelung bedeutet, dass eine Beantragung der Förderung schon vor der Beauftragung bzw. dem Vertragsschluss erfolgen muss. Das bedeutet, dass für das aktuelle Antragsverfahren nur verwendet werden kann, sofern die Inbetriebnahme bis Ende diesen Jahres erfolgt.