VonHeizungsservice Luxig

Heizkörperthermostate richtig einstellen

Die Heizkörper in Ihren Räumen sind so ausgelegt, dass eine ausreichende Wärmeleistung bei 70°C Heizungsvorlauftemperatur, 55°C Heizungsrücklauftemperatur und 20°C Raumtemperatur bei -15°C Außentemperatur erreicht wird. Im Bereich des Vorlaufes(oben) ist der Heizkörper wärmer als im Rücklaufbereich.

Empfohlene Raumtemperaturen:

folgende Temperatureinstellungen sind für die jeweiligen Räume unter Beachtung einer kostensparenden Beheizung zu empfehlen:

Stellung 5 – 28°C – keine Raumtemperaturabschaltung
Stellung 4 – 24°C – Badezimmer
Stellung 3,5 – 22°C – Wohn- und Esszimmer
Stellung 3 – 20°C- Arbeits- und Kinderzimmer (Grundeinstellung)
Stellung 2 – 16°C Hobbyraum, Schlafzimmer
Stellung 1,5 – 14°C Alle Räume nachts (Nachtabsenkung)
Stellung 1 – 12°C Treppenhaus, Windfang
Stellung * – 6°C Kellerräume (Frostschutzstellung)

Temperatureinstellung:

Jede gewünschte Raumlufttemperatur kann durch Drehen des Thermostat-Kopfes (nach rechts = kälter, nach links = wärmer) eingestellt werden. Der Einstellpfeil muss hierbei auf die entsprechende Einstellposition (Merkzahl, Teilstrich, Symbol) zeigen. Alle Thermostat-Köpfe werden in einem Klimaraum ohne Fremdeinflüsse wie Wärmestau, Sonneneinstrahlung etc. justiert. So entspricht die Merkzahl 3 einer Temperatur von ca. 20 °C. Die Differenz zwischen den Merkzahlen beträgt ca. 4 °C, von Teilstrich zu Teilstrich ca. 1°C. Wir empfehlen eine Einstellung auf Merkzahl 3, das entspricht der Grundeinstellung von ca. 20 °C Raumlufttemperatur. Einstellungen oberhalb Merkzahl 4 sollten vermieden werden, wenn eine niedrigere Einstellung zur Behaglichkeit ausreicht, denn eine um 1 °C höhere Raumlufttemperatur bedeutet einen um ca. 6 % höheren Energieverbrauch.

Quelle: Google Thermostatköpfe – Heimeier

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Hydraulischer Abgleich an Heizungsanlagen senkt Energieverbrauch

Ein hydraulischer Abgleich der Heizung erhöht die Energieeffizienz um bis zu 15 Prozent wie neutrale Studien belegen. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich gemäß Heizungsanlagenverordnung DIN 4701 und VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vorgeschrieben.
Den Heizkörpern werden entsprechend ihrer Größe, die Heizleistungen ermittelt und damit der entsprechende Volumenstrom errechnet. Daraus ergibt sich eine Ventilvoreinstellung, so dass jeder Heizkörper genau die gewünschte Wassermenge erhält.

Die Vorteile im Überblick

  • Rundum-Optimierung der gesamten Heizungsanlage
  • Senkung des Energieverbrauchs um bis zu 15 Prozent bzw. bis zu 300,– €/Jahr
  • Verbesserung des Wärmekomforts
  • Reduzierte Strömungsgeräusche
  • KfW-förderfähig durch TÜV-zertifiziertes Verfahren

Hydraulischer Abgleich Heizung

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Abschaffung der nachträglichen Antragstellung in der BAFA-Basisförderung

Aktuelle Info der WOLF GmbH

 

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen

Diese Neuregelung bedeutet, dass eine Beantragung der Förderung schon vor der Beauftragung bzw. dem Vertragsschluss erfolgen muss. Das bedeutet, dass für das aktuelle Antragsverfahren nur verwendet werden kann, sofern die Inbetriebnahme bis Ende diesen Jahres erfolgt.

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§9 Heizungsanlagenverordnung

Pflichten des Betreibers heizungstechnischer oder Brauchwasseranlagen (§9 Heizungsanlagenverordnung)

Der Betreiber von derartigen Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11kW ist verpflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung nach folgenden Maßgaben durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Bedienung darf nur von fachkundigen oder eingewiesenen Personen vorgenommen werden.

Bei Anlagen von mehr als 50kW Nennwärmeleistung in Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden hat die Bedienung während der Betriebszeit mindestens halbjährlich zu erfolgen. Sie umfasst die Funktionskontrolle und die Vornahme von Schalt- und Stellvorgängen (insbesondere An- und Abstellen, Überprüfen und ggf. Anpassen der Sollwerteinstellungen von Temperaturen, Einstellen von Zeitprogrammen) an den zentralen regelungstechnischen Einrichtungen.

Die Wartung hat mindestens folgendes zu umfassen:

  • Einstellen der Feuerungseinrichtungen
  • Überprüfung der zentralen regelungstechnischen Einrichtungen und
  • Reinigung der Kesselheizflächen.

Die Instandhaltung hat mindestens die Aufrechterhaltung des technisch einwandfreien Betriebszustandes, der eine weitestgehende Nutzung der eingesetzten Energie gestattet, zu umfassen.

§9 Heizungsanlagenverordnung