Aktuelle Info der WOLF GmbH
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen
Diese Neuregelung bedeutet, dass eine Beantragung der Förderung schon vor der Beauftragung bzw. dem Vertragsschluss erfolgen muss. Das bedeutet, dass für das aktuelle Antragsverfahren nur verwendet werden kann, sofern die Inbetriebnahme bis Ende diesen Jahres erfolgt.
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